Die Schule trifft Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von mind. 5 Zeitstun-den am Vormittag. Auf Beschluss der Schulkonferenz vom 01.07.2015 können in den Jahrgangsstu-fen 8 – 10 Randstunden entfallen.
Grundsätzlich sollte folgender Stufenplan gelten:
- Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten im Rahmen der Dienstordnung [§8(3)] mehr (Teilzeit-kräfte anteilig). Unter Mehrarbeit ist zu verstehen, dass die Kollegen zusätzlichen Unterricht leisten, Gruppen aufgeteilt werden, bzw. mitbetreut werden.
- Für Vertretungen werden ansonsten externe pädagogische Vertretungen gemäß der Verord-nung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit vom 19.11.2014 eingesetzt.
- Bei vorhersehbarem Ausfall besteht die Verpflichtung, Aufgaben bereitzustellen; die-se Aufgaben sind vorrangig in den Vertretungs-/Betreuungsstunden zu bearbeiten. Ansonsten entscheiden die vertretenden Kolleginnen und Kollegen selbst, wie sie die Vertretung gestalten.
- Bei längerfristigem Ausfall einer Lehrkraft in einer Parallelgruppe kann eine wechselseitige Be-treuung/Vertretung durch die Parallel-Lehrkraft erfolgen.
- AGs/WB im Ganztagsangebot müssen bei Ausfall der Lehrkraft nicht vertreten bzw. betreut werden.
- Die Festlegung von Wandertagen u.Ä. erfolgt wie bisher durch die Teams bzw. durch die Schulleitung.
- Klassen- und Studienfahrten sollen so geplant werden, dass Unterrichtsausfall minimiert wird.