Durch einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz der Marie-Durand-Schule vom 08.Februar 2012 gilt folgendes Verfahren:
- Kann ein Schüler / eine Schülerin nicht zur Schule kommen, so haben die Eltern / Erziehungsberechtigten dies bis spätestens 9 Uhr der Schule telefonisch oder per Email unter Angabe des Grunds mitzuteilen.
- Das Sekretariat veröffentlicht per Aushang im Lehrerzimmer bis zur 1.großen Pause die Liste der als abwesend gemeldeten Schülerinnen und Schüler.
- Am ersten Tag der Schulfähigkeit des Schülers / der Schülerin ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen; in begründeten Einzelfällen kann die Schule verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen ist.
- Erfolgt die Vorlage einer ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigung nicht, so kann die Schule ein ärztliches, ggf. auch ein amtsärztliches Attest verlangen; die Kosten gehen zu Lasten der Eltern / Erziehungsberechtigten. Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, gilt die Zeit ab dem 3. Fehltag als unentschuldigt.
- Im Fall des Nichterscheinens eines Kindes informiert die Schule die Eltern über die Abwesenheit, damit diese ggf. Nachforschungen anstellen kann oder diese durch die Schule eingeleitet werden kann.
- Bei Beurlaubungen bleibt es bei dem bisherigen durch Rechtsverordnung geregelten Verfahren.