Abschlüsse an der MDS

Welche Abschlüsse können an unserer Schule erreicht werden?
Ihr Kind kann, abhängig von seinen Leistungen und seiner Kurszugehörigkeit in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, evtl. Französisch und in den Naturwissenschaften Physik, Chemie und Biologie, dieselben Abschlüsse erreichen, wie an den Schulen des dreigliedrigen Schulsystems:
  • den Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • den qualifizierenden Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (ggf. auch nach Klasse 10)
  • den Realschulabschluss nach Klasse 10
  • die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe mit dem Ziel Abitur
Des Weiteren kann Ihr Kind die Berechtigung
  • zum Besuch der Berufsfachschule,
  • der Fachoberschule
  • und des Beruflichen Gymnasiums erwerben.
Über diese Bildungswege werden die Schüler und Sie in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ausführlich informiert. Alle Abschlüsse und Berechtigungen sind bundesweit anerkannt!
Voraussetzungen für den Hauptschulabschluss bzw. Qualifizierenden Hauptschulabschluss
nach der 9. Klasse
Hauptschulabschluss: Qualifizierender Hauptschulabschluss
Abschlusseignung erfüllt:

  • mind. „4“ in allen Fächern
  • und
  • Gesamtleistung mit Prüfung „4,4“ und besser
Abschlusseignung erfüllt:

  • mind. „4“ in allen Fächern
  • und
  • Gesamtleistung mit Prüfung incl. Englisch  „3,0“ und besser
Kein Hauptschulabschluss bei:
  • drei mal die Note „5″ (auch in Englisch!), wenn darunter einmal Deutsch, GL oder Mathematik ist.
Zusätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler an einer Abschlussprüfung teil, die aus der Präsentation einer Gruppenarbeit („Projektprüfung“) und zentralen schriftlichen Abschlussarbeiten in Deutsch, Mathematik (ggf. Englisch) bestehen.
Eignung zum Besuch der 2-jährigen Berufsfachschule nach der 9. Klasse
Voraussetzungen für die Eignung zum Besuch der Berufsfachschule sind:
  • der qualifizierende Hauptschulabschluss (in der Regel nach Klasse 9)

oder

  • der Hauptschulabschluss mit folgenden Leistungen:
    • in den Hauptfächern Deutsch, Mathe, Englisch und GL mindestens zweimal die Note „3“ im Grundkurs.
    • In den genannten Fächern keine „5“.
    • Durchschnittsnote aller Fächer „3“.
Die Eignungsfeststellung erfolgt in der Zeugniskonferenz.
Voraussetzungen für den Realschulabschluss und qualifizierenden Realschulabschluss
Realschulabschluss: Qualifizierender Realschulabschluss
 

  • Mindestens 2 E-Kurse; darunter einmal Deutsch, Mathematik oder Englisch
  • Noten: E 4 oder G 3
  • G-Kurse Noten: G 3
    und
  • Gesamtleistung mit Prüfung „4,4“ und besser
Realschulabschluss mit

Durchschnitt Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik besser 3,0

und

  • Durchschnitt aller anderen Fächern besser als 3,0
 Kein Abschluss bei:
  • bei 2 nicht hinreichenden Leistungen in Deutsch, Englisch, Mathe, GL.
  • bei nicht hinreichenden Leistungen in einem Hauptfach plus zwei weiteren Fächern.
  • bei  einmal „6“ in Deutsch, Englisch, Mathe oder GL.
  • bei einer „6“ plus einer weiteren nicht hinreichenden Leistung.
Zusätzlich nehmen die Schülerinnen und Schüler an der Abschlussprüfung teil, die aus einer zentralen schriftlichen Prüfungsarbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und aus der Präsentation einer Hausarbeit in einem anderen Fach als den vorgenannten besteht.
Voraussetzungen für die Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe
Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe

  • mind. Note 3 in allen Fächern des Kernunterrichts
  • mind. 3 E-Kurse, davon  mind. zwei Hauptfächer (Noten: 2 x 3; 1 x 2)
  • G-Kurse (Noten 2 / nur einmal Deutsch, Mathematik oder Englisch)

 

Keine Versetzung bei:
  • bei 2 nicht hinreichenden Leistungen in Deutsch, Englisch, Mathe, GL.
  • bei nicht hinreichenden Leistungen in mehr als zwei Fächern.
  • bei  einmal „6“ in Deutsch, Englisch, Mathe oder GL.
  • bei einer „6“ plus einer weiteren nicht hinreichenden Leistung.
Eignung zum Besuch der Fachoberschule nach Klasse 10
  • Voraussetzung ist ein Realschulabschluss.
  • In den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens zweimal die Note “ E3″ oder „G3“;
  • in den genannten Fächern keine „E-5 oder G-4“.
  • Es gibt keine Ausgleichsmöglichkeiten.
  • Die Eignungsfeststellung erfolgt durch die Konferenz.
Eignung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe mit Realschulabschluss
  • Qualifizierender Realschulabschluss mit Eignungsfeststellung der Konferenz